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Rat & Tat

Hinwesigeberrschutz

Ombudsstelle im Bistum Münster
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Für die Meldung dieser Informationen stellt das Bistum Münster verschiedene Wege zur Verfügung.

Mögliche Hinweise können sein: Historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen und ähnliches.

Von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen, die mit ihrem Anliegen, ihren Sorgen und Nöten Hilfe vom Bistum Münster erwarten, können sich an eine unserer hierfür benannten Ansprechpersonen wenden.

Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen und, wenn gewünscht, anonymen Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden.

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedenste Kommunikationskanäle eingerichtet, die die mündliche oder auch schriftliche Übermittlung ermöglichen.

Brief Ombudsstelle Bistum Münster, Postfach 15 03, 48004 Münster
E-Mail ombudsstelle@bistum-muenster.de
Fon 0251 495-6644

Möglichkeiten zur Meldung:
Über das neu installierte Hinweisgeberportal können gem. § 16 HinSchG auch anonyme Hinweise bearbeitet werden.

Zum anonymen Hinweisgeberportal

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